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Informationen zur Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigungen

Die Achim Freyer Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt (Finanzamt Dresden-Süd, St.-Nr.: 203/141/15318). Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 200 € genügt der Kontoauszug als Nachweis. Bei höheren Beträgen erstellt Ihnen die Achim Freyer Stiftung gern eine Spendenbescheinigung. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann per Post, E-Mail oder Fax zum 30. September eines Jahres erfolgen und ist ab dem 1. Januar des Folgejahres wirksam.